Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2020

I. Allgemeines
1. Aufträge zwischen uns – der a&s Zahntechnik GmbH – und unseren Auftraggebern für zahntechnische Leistungen werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Sie gelten, einmal vereinbart, für die gesamte Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch dann, wenn die Bezahlungen nicht durch den Auftraggeber, sondern durch Dritte erfolgen sollen und dies so vereinbart ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.


II. Preise

1. Die für die Lieferung maßgeblichen Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Kostenaufstellung und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Kostenvoranschläge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie beziehen sich auf die am Tag ihrer Ausstellung maßgebliche Kostenaufstellung. Da sie den genauen Endbetrag der Preise nicht berücksichtigen können, sind sie mit einer Toleranz von 10% des Nettowertes schwankend. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Änderungen der gesondert zu berechnenden Materialien (wie z.B. Konfektionszähne) oder Preisschwankungen unterliegende Materialien (z.B. Legierungen) zu einer Abweichung der Kosten von den vorhergesehenen Kosten führen können. Das Laboratorium hat hier keinen Einfluss. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.


III. Lieferzeit, Versand

1. Lieferzeiten sind näherungsweise und unverbindlich angegeben.
2. Die Lieferung der Leistungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


IV. Sachmängelhaftung

1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten unverzüglich nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
2. Beanstandungen wird er dem Dentallabor unverzüglich, wenigstens aber innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, schriftlich darlegen. Im Falle von Passungenauigkeiten sind zudem die Erstmodelle sowie neue Modelle bzw. Abformungen beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
3. Der Auftraggeber hat im Falle berechtigter Beanstandungen das Recht auf Sacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Das Wahlrecht zwischen diesen liegt beim Dentallabor. Scheitert die gewählte Art der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist – wobei drei Nacherfüllungsversuche als angemessen vereinbart werden – so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


V. Schadenersatzansprüche

1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Dentallabors auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter des Dentallabors oder seiner Erfüllungshilfen. Eine Haftung wegen nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
2. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.


VI. Haftung des Auftraggebers

1. Das Dentallabor hat keinen Einfluss auf die Qualität der vom Auftraggeber übergebenen Modelle, Abformungen und Unterlagen. Für Fehler in diesen haftet der Auftraggeber. Eine Untersuchungspflicht des Dentallabors besteht nicht. Erscheinen allerdings Arbeitsunterlagen mangelhaft, so können diese vom Dentallabor unter entsprechendem Hinweis zurückgewiesen werden.
2. Der Auftraggeber haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Edelmetall, Zähne etc.) sowie Zubehörteile (Fertigteile, Geschiebe, Gelenke etc.). Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Dentallabors. Das Dentallabor haftet für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber gelieferten Teile mit der Sorgfalt für eigene Angelegenheiten.


VII. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehalt

1. Rechnungen sind sofort zu begleichen.
2. Fällige Zahlungen darf der Auftraggeber zurück halten, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Leistungsverweigerungsrecht stützt, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VIII. Eigentumsbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber Eigentum des Dentallabors. Der Auftraggeber verwahrt die Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für das Dentallabor. Der Auftraggeber erhält die Genehmigung, die Ware im regulären Geschäftsgang zu verarbeiten.


IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Eppertshausen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um Kaufleute, so ist der Gerichtsstand ebenfalls in Eppertshausen. Andernfalls gilt der allgemeine Gerichtsstand.


X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollten sich in den AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten.